DORA2026-03-103 min Lesezeit

DORA Artikel 37 Erlaubterklärt: Zusammenarbeit Zwischen Behörden

Einleitung

In der schnell sich wandelnden Landschaft der Finanztechnologie steht das Digital Operational Resilience Act (DORA) der Europäischen Union als ein zentrales Rahmenwerk zur Stärkung der digitalen Betriebsfestigkeit von Finanzeinheiten. Einer der entscheidenden Aspekte von DORA ist die Betonung der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden, wie in Artikel 37 dargelegt. Dieser Artikel geht auf die Details der Zusammenarbeit ein, ihre Bedeutung und die praktischen Schritte, die Finanzeinheiten unternehmen müssen, um der Verpflichtung nachzukommen.

Schlüsselanforderungen

DORA Artikel 37 legt folgende Schlüsselanforderungen fest:

  • Zusammenarbeit und Austausch von Informationen: Zuständige Behörden und Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten und relevante Informationen auszutauschen, um die effektive Umsetzung von DORA zu gewährleisten.
  • Gemeinsame Aufsichtsaktivitäten: Behörden können, wenn dies für eine einheitliche Anwendung von DORA erforderlich erscheint, gemeinsame Aufsichtsaktivitäten durchführen.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Zwischen Behörden ausgetauschte Informationen müssen streng vertraulich behandelt werden und müssen den anwendbaren Datenschutzgesetzen entsprechen.
  • Verwendung von Informationen: Empfangene Informationen können nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bereitgestellt wurden, es sei denn, die beteiligten Parteien einigen sich auf etwas anderes.
  • Zusammenarbeit mit Drittländern: Zuständige Behörden sind verpflichtet, mit entsprechenden Aufsichtsgremien in Drittländern zu kooperieren, soweit dies für die effektive Anwendung von DORA erforderlich ist.
  • Meldemechanismen: Behörden müssen Meldemechanismen einrichten, um signifikante Betriebsereignisse und digitale Betriebsfestigkeitsprobleme zu kommunizieren.

Umsetzungsanleitung

Um der Verpflichtung nach DORA Artikel 37 gerecht zu werden, sollten Finanzeinheiten die folgenden praktischen Schritte unternehmen:

  1. Einführung klarer Protokolle: Entwickeln Sie interne Protokolle für den Informationsaustausch mit zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass alle ausgetauschten Daten den Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen entsprechen.
  2. Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten: Bereiten Sie sich darauf vor, an gemeinsamen Aufsichtsaktivitäten teilzunehmen und bei Bedarf mit anderen Finanzeinheiten zusammenzuarbeiten.
  3. Ausbildung des Personals: Bilden Sie das Personal über die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Behörden und die Vorgehensweise bei solchen Aktivitäten auf.
  4. Implementierung von Datenschutzmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden, um jegliche Informationen zu schützen, die von oder mit zuständigen Behörden erhalten oder geteilt werden.
  5. Überwachung der Zusammenarbeit mit Drittländern: Halten Sie sich über Entwicklungen in Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Laufenden und passen Sie Ihre internen Richtlinien und Verfahren entsprechend an.
  6. Entwicklung von Berichtssystemen: Richten Sie effektive Berichtssysteme ein, um relevante Behörden unverzüglich über alle signifikanten Betriebsereignisse oder digitale Betriebsfestigkeitsprobleme zu informieren.

Häufige Fehler

Hier einige häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten, wenn Sie DORA Artikel 37 umsetzen:

  • Unklarheit in Protokollen: Unklare oder unklare Protokolle können zu Nichtbefolgung oder Fehlkommunikation mit Behörden führen.
  • Unzureichende Datenschutzmaßnahmen: Das Fehlen von soliden Datenschutzmaßnahmen kann zu Datenverletzungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Nicht teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten: Widerstand gegen gemeinsame Aufsichtsaktivitäten kann die einheitliche Anwendung von DORA behindern und das Ansehen der Einheit negativ beeinflussen.
  • Misuse von geteilten Informationen: Die Verwendung von erhaltenen Informationen für andere Zwecke als die vereinbarten kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen und beschädigen die Beziehungen mit Behörden.
  • Ignorieren der Zusammenarbeit mit Drittländern: Das Fehlen der Zusammenarbeit mit Aufsichtsgremien in Drittländern kann zu Betriebslücken und erhöhtem Risiko führen.

Wie Matproof hilft

Matproofs Compliance-Management-Plattform vereinfacht den Nachverfolgungs- und Beweiserhebungsprozess für Artikel-37-Anforderungen, um sicherzustellen, dass Finanzeinheiten klare Aufzeichnungen von Informationsaustausch und gemeinsamen Aktivitäten führen. Mit automatisierten Erinnerungen für Berichtspflichten und einem zentralen Repository für alle relevanten Unterlagen hilft Matproof Organisationen, ihre DORA-Compliance-Pflichten ohne das Risiko von Übersehen aufrechtzuerhalten.

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