DORA2026-03-104 min Lesezeit

Wie man ein DORA-Register der Informationen erstellt

Wie man ein DORA-Register der Informationen erstellt

Wie man ein DORA-Register der Informationen erstellt

Im schnell wandelnden Umfeld der Finanzregulierung hat der Digital Operationelle Resilienz Akt (DORA) neue Standards und Pflichten für Finanzinstitute und deren ICT-Anbieter in ganz Europa vorgegeben. Besonders wichtig ist die Verpflichtung für Institute, ein DORA-Register der Informationen zu erstellen und zu pflegen, wie es Artikel 28(3) vorschreibt. Dieser Artikel wird Sie durch den Prozess des Erstellens und Pflegens dieses kritischen Registers führen, um sicherzustellen, dass Ihr Finanzinstitut konform und gut gerüstet ist, um Risiken im Zusammenhang mit ICT-Drittanbietern zu managen.

Schlüsselanforderungen oder -konzepte

Das DORA-Register der Informationen ist ein wichtiges Werkzeug für Finanzinstitute, um betriebliche Risiken in Verbindung mit ihren ICT-Anbietern zu managen. Es handelt sich um ein Register, das erstellt und gepflegt werden muss, um die Resilienz und Sicherheit kritischer Betriebsdienste zu gewährleisten. Laut Artikel 28(3) von DORA:

"Finanzinstitute und ICT-Drittanbieterdienstleister müssen jeweils ein auf dem neuesten Stand befindliches Register von Informationen über ihre jeweiligen Drittanbieterbeziehungen führen."

Dieses Register fungiert als umfassende Sammlung aller Informationen in Bezug auf Drittanbieterbeziehungen, einschließlich Details über die Anbieter, die von ihnen erbrachten Dienstleistungen und die damit verbundenen Risiken. Es ist für Compliance-Offiziere, CISOs und Risikomanager von entscheidender Bedeutung, die folgenden Schlüsselanforderungen zu verstehen:

  1. Datensammlung: Finanzinstitute müssen genaue und auf dem neuesten Stand befindliche Informationen über alle ICT-Drittanbieterdienstleister, mit denen sie zusammenarbeiten, sammeln und pflegen. Dazu gehören Details wie der Name des Anbieters, Standort, angebotene Dienstleistungen und die Art der vertraglichen Vereinbarungen.

  2. Anbieterklassifizierung: DORA verlangt von Finanzinstituten, dass sie ihre ICT-Anbieter gemäß dem von ihnen eingegangenen Risiko klassifizieren. Diese Klassifizierung bestimmt, welcher Grad an Prüfung und Überwachung jeder Anbieter erhalten wird.

  3. BaFin-Einreichung: In Deutschland müssen Finanzinstitute ihr DORA-Register der Informationen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeben, als Teil ihrer Berichtspflichten.

Implementierungsanweisung oder praktische Schritte

Das Erstellen und Pflegen eines DORA-Registers der Informationen beinhaltet mehrere praktische Schritte. Hier ist eine detaillierte Anleitung, die Ihnen helfen wird, diese Anforderung effektiv umzusetzen:

  1. Identifizieren von ICT-Drittanbieterdienstleistern: Beginnen Sie mit der Identifizierung aller ICT-Drittanbieterdienstleister, mit denen Ihr Finanzinstitut zusammenarbeitet. Dazu gehören Cloud-Dienstanbieter, Softwareanbieter, Rechenzentren und alle anderen Unternehmen, die kritische Betriebsdienste erbringen.

  2. Sammlung von Informationen: Für jeden Anbieter sammeln Sie detaillierte Informationen, wie sie von DORA gefordert werden. Dazu gehören:

    • Name des Anbieters, rechtliche Eindeutigkeitskennung (LEI) und Kontaktdaten.
    • Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen.
    • Art und Umfang der vertraglichen Vereinbarungen.
    • Informationen über das rechtliche und regulatorische Umfeld des Anbieters.
  3. Bewertung der Anbieterrisiken: Bewerten Sie das Risiko, das jeder Anbieter eingeht, und klassifizieren Sie sie entsprechend. Die Risikobewertung sollte Faktoren wie die Bedeutung der erbrachten Dienstleistungen, die operative Resilienz des Anbieters und die potenziellen Auswirkungen von Störungen berücksichtigen.

  4. Dokumentieren von Drittanbieterbeziehungen: Pflegen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Drittanbieterbeziehungen in einem zentralen und leicht zugänglichen Register. Dies sollte alle in den vorherigen Schritten gesammelten Informationen beinhalten.

  5. Regelmäßiges Aktualisieren des Registers: Stellen Sie sicher, dass das Register regelmäßig aktualisiert wird, um Veränderungen in Drittanbieterbeziehungen oder Risikobewertungen widerzuspiegeln.

  6. Durchführen regelmäßiger Überprüfungen: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen des Registers durch, um seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten. Dies sollte Teil des laufenden Compliance-Überwachungsprozesses Ihres Finanzinstituts sein.

  7. Einreichung bei BaFin: Für Finanzinstitute in Deutschland stellen Sie sicher, dass das DORA-Register der Informationen an BaFin eingereicht wird, als Teil Ihrer Berichtspflichten.

Häufige Fehler oder zu vermeidende Fallen

Das Erstellen und Pflegen eines DORA-Registers der Informationen ist eine kritischen Compliance-Aufgabe, und es gibt mehrere häufige Fehlerquellen, die zu vermeiden sind:

  1. Ungenauen oder veralteten Informationen: Stellen Sie sicher, dass die Informationen in Ihrem Register genau und auf dem neuesten Stand sind. Veraltete oder ungenauen Informationen können zu Nichteinhaltung der Vorschriften und erhöhten operativen Risiken führen.

  2. Fehlende Umfassungskraft: Begrenzen Sie das Register nicht nur auf hochrisikobelastete Anbieter. Alle ICT-Drittanbieterdienstleister sollten im Register einbezogen werden, unabhängig von ihrer Risikoklassifizierung.

  3. Fehlschlag des regelmäßigen Aktualisierens: Das regelmäßige Aktualisieren des Registers ist entscheidend. Änderungen in Drittanbieterbeziehungen oder Risikobewertungen sollten umgehend im Register widergespiegelt werden.

  4. Übersehen der Einreichungsanforderungen: Für Finanzinstitute in Deutschland kann das Übersehen der Anforderung zur Einreichung des Registers bei BaFin zu regulatorischen Sanktionen führen.

Wie Matproof hilft

Matproof ist eine europäische Compliance-Verwaltungsplattform, die darauf ausgelegt ist, Finanzinstitute bei der effektiven Verwaltung ihrer regulatorischen Pflichten zu unterstützen. Unsere Plattform bietet eine umfassende Lösung für das Erstellen und Pflegen Ihres DORA-Registers der Informationen, um den Artikel 28(3) zu erfüllen. Matproof vereinfacht den Prozess der Datenerfassung, Anbieterklassifizierung und BaFin-Einreichung und hilft Ihnen dabei, häufige Fehler zu vermeiden und die betriebliche Resilienz aufrechtzuerhalten.

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